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alea ist ein Produkt der:

aktivKONZEPTE AG

Schlackenbergstraße 41b

66386 St. Ingbert

Germany 

Tel.: +49 (6894) 9299920

Fax: +49 (6894) 92999280

Email: info@aktivkonzepte.de

Amtsgericht Saarbrücken

Zentrales Handelsregister HRB 18029

UstIdNr.: DE 220825067

Finanzamt Sulzbach

Vorstand:

Dr. Stefan R. Schönthaler

Christian Loho

Daniela Neu 

Stefan Schindler


Haftungsausschluss, Rechtliche Hinweise, Datenschutz

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Urheber- und Leistungsschutzrechte

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Produkt- und Markennamen

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Datenschutz Informationen

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Besondere Nutzungsbedingungen

Soweit besondere Bedingungen für einzelne Nutzungen dieser Website von den vorgenannten Bedingungen abweichen, wird an entsprechender Stelle ausdrücklich darauf hingewiesen. In diesem Falle gelten im jeweiligen Einzelfall die besonderen Nutzungsbedingungen.

Keine Teilnahme an außergerichtlicher Streitbeilegung gemäß Verbraucherstreitbeilegungsgesetzaktiv

KONZEPTE AG nimmt nicht an einer außergerichtlichen Streitbeilegung gemäß Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG) teil. Rein vorsorglich, nur für den Fall einer nicht disponiblen gesetzlichen Pflicht zur Teilnahme an einer außergerichtlichen Streitbeilegung im Sinne des Verbraucherstreitbeilegungsgesetz, wird nachfolgend auf die zuständige Schlichtungsstelle verwiesen: Allgemeine Verbraucherschlichtungsstelle des Zentrums für Schlichtung e. V., Straßburger Str. 8, 77694 Kehl, Telefon: +49 7851 79 579 40, Telefax: +49 7851 79579 41, E-Mail: mail@verbraucher-schlichter.de, Website: www.verbraucher-schlichter.de .

Gewerbliche Werbung

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Widerruferklärung:

Sie können Ihre Einwilligung zur Datenverarbeitung und -speicherung jederzeit schriftlich gegenüber aktivKONZEPTE AG widerrufen. Für den Widerruf genügt eine schriftliche Mitteilung via Email oder Post. Ihr Anliegen schicken Sie bitte an:

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Allgemeine Zahlungs- und Lieferbedingungen der aktivKONZEPTE AG

I. Vertragsschluss

  1. Der Vertrag kommt mit Zugang der unveränderten Annahme des Angebots von aktivKONZEPTE zu Stande. Im Falle von Änderungen durch den Kunden einschließlich des Verweises auf Kunden-AGB, bedarf es der Bestätigung durch aktivKONZEPTE innerhalb einer Frist von vier Wochen nach Zugang bei aktivKONZEPTE oder der Annahme mittels teilweiser oder vollständiger Leistungsbereitstellung.
  2. Der Vertragsschluss ist aufschiebend bedingt. Die Bedingung tritt ein, wenn aktivKONZEPTE eine bestätigende Auftragsbestätigung dem Kunden zugehen lässt. Die Bedingung kann nicht mehr eintreten, wenn die Auftragsbestätigung nicht spätestens 4 Wochen nach Vertragsschluss zugegangen ist oder dem Kunden eine Ablehnung von aktivKONZEPTE zugeht.
  3. Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Kunden wird widersprochen. Soweit diese gleichwohl Gültigkeit erlangen, gelten vorrangig die vorliegenden alea-AGB der aktivKONZEPTE.

II. Vertragsgegenstand Software

  1. aktivKONZEPTE vermietet dem Kunden eine Server-Software aleaDATABASE sowie, wenn im Angebot vorgesehen, die aleaTRAINER App, die aleaDEVICE App und/oder die aleaMEMBER APP sowie weitere für den Betrieb erforderliche Komponenten für die Dauer der Laufzeit des Vertrages.
  2. aktivKONZEPTE stellt in den App-Stores für Devices gemäß den Systemvoraussetzungen die für den Kunden angepasste aleaMEMBER App bis zum Ende des Vertrages bereit.
  3. Die Bereitstellung von Apps erfolgt unter einer von der aktivKONZEPTE gewählten Firma, nicht derjenigen des Kunden. Die Bereitstellung erfolgt nur im Rahmen der Bedingungen der App-Store-Anbieter, beispielsweise behalten sich Apple und Google als Anbieter der App-Stores vor, Apps nicht aufzunehmen, aus den App-Stores zu entfernen, Apps nur noch für neuere Betriebssystemversionen zu erlauben, zeitweise keine Aktualisierungen bereitzustellen, die Art und Weise der Präsentation von Apps zu ändern oder den App-Store zeitweise nicht zur Verfügung zu stellen. aktivKONZEPTE ist nur verpflichtet, die öffentlich bekannten App-Store-Entwickler-Bedingungen in ihrer jeweils gültigen Fassung einzuhalten.
  4. Hardware oder Betriebssysteme schuldet aktivKONZEPTE für die Software nicht. Der Kunde ist verpflichtet, die zum Betrieb der vorstehenden Software-Komponenten erforderliche Hardware nebst Betriebssystem gemäß den Systemvoraussetzungen von aktivKONZEPTE für alea bereitzustellen. Dies gilt entsprechend für die Kunden und Trainer des Kunden in Bezug auf die kundenspezifische aleaMEMBER App.
  5. aktivKONZEPTE schuldet keine Lauffähigkeit auf IT-Systemen, die nicht in den Systemvoraussetzungen genannt sind. Sind in den Systemvoraussetzungen nur Vorgaben zur eingesetzten Betriebssystemversion vorgesehen, ist die Lauffähigkeit auf 90 % der in Deutschland mit dieser Betriebssystemversion verkauften Geräte in deutscher Sprachfassung geschuldet. Es gelten nur Geräte, die keine Defekte aufweisen, deren Betriebssystem vollständig installiert ist und an denen keine Veränderungen vorgenommen wurden, die nicht durch die grafische Oberfläche des originären Betriebssystems ausgelöst wurden (zB. Veränderungen durch gerootete Geräte oder mittels Installation von Cutom-ROMs). Dem Kunden obliegt der Nachweis fehlender Lauffähigkeit auf über 10% der entsprechenden Geräte (Mangelnachweis).
  6. Eine Dokumentation (Handbuch, Online-Hilfe o.ä.) ist kein Teil des Mietgegenstandes. Der Kunde erhält eine Einführungsschulung und telefonischen Support.
  7. Sämtliche Software wird ausschließlich in ausführbarer Form vermietet.

III. Vertragsgegenstand Hardware

  1. aktivKONZEPTE vermietet dem Kunden die im Angebot vorgesehene Anzahl an aleaBOXEN nebst Sensoren für die Dauer der Laufzeit des Vertrages, sofern die Hardware nicht käuflich erworben wurde.
  2. Leistungs- und Erfüllungsort ist der Sitz von aktivKONZEPTE.
  3. aktivKONZEPTE bleibt Eigentümer der Hardware, sofern diese nicht käuflich erworben wurde.
  4. Eine Dokumentation (Handbuch, Online-Hilfe o.ä.) ist kein Teil des Mietgegenstandes.

IV. Vertragsgegenstand Einrichtungsservice

1 aktivKONZEPTE ist einmalig zu Beginn der Laufzeit verpflichtet,

  • die Software und Hardware an den im Angebot definierten Installationsort zu verbringen, dort zu montieren, zu konfigurieren, die aleaDATABASE sowie die aleaBOX(EN) zu installieren und zu konfigurieren;
  • die Installation und Konfiguration der aleaTRAINER App sowie der aleaMEMBER App zu schulen;
  • die Nutzung der aleaDATABASE sowie, soweit Vertragsgegenstand, der aleaTRAINER App der aleaMEMBER App und/oder der aleaDEVICE App in allen wesentlichen Funktionen zu schulen.

2 Soweit nicht anders vereinbart, beträgt der gesamte Schulungsumfang max. 4 Stunden und es werden max. 10 Personen geschult.

3 Können die Leistungen des Einrichtungsservice nicht an einem Werktag durchgeführt werden oder ist ein zweiter Termin notwendig, weil der Kunde seine Mitwirkungspflichten verletzt, hat der Kunde die Mehrkosten einer zweiten Anreise sowie den hierdurch entstehenden Zeitaufwand zu erstatten. Er erhält hierfür ein erneutes Angebot.

V. Vertragsgegenstand Service- und Support während der Vertragslaufzeit

  1. Der Kunde hat das Recht, während der Vertragslaufzeit telefonische Service- und Supportleistungen der aktivKONZEPTE Montag-Samstag, mit Ausnahme von im Saarland gültigen Feiertagen, in der Zeit zwischen 09:00 Uhr und 21:00 Uhr (CET/MEZ), im Rahmen der Kapazitäten der Telefonhotline, aber maximal 10 Stunden pro Monat, in Anspruch zu nehmen.
  2. Die Hotline beantwortet Einzelfragen. Eine Schulung des Kunden oder von Personal des Kunden ist nicht Gegenstand des Service- und Support, auch nicht, soweit durch Updates oder Upgrades neue Funktionen geliefert werden. Vielmehr haben die im Rahmen des Einrichtungsservice beim Kunden geschulten Personen ihr Wissen innerhalb der Organisation des Kunden weiterzugeben.
  3. Der Kunde erhält zudem die von aktivKONZEPTE zur Verfügung gestellten Updates und Upgrades über die vom Kunden zu stellende Internetverbindung. Der Kunde kann hiervon nur auf Antrag ausgenommen werden, wobei sich die Parteien dann darauf einigen müssen, welche Auswirkungen dies auf das Entgelt hat, da der Supportaufwand für aktivKONZEPTE steigen kann, wenn nicht sämtliche Kunden die jeweils neuste Version installiert haben.
  4. Ein Anspruch auf Neu- oder Fortentwicklung von Funktionen nach Wünschen des Kunden besteht nicht. aktivKONZEPTE steht es frei, anstelle der Integration in das bestehende Produkt, neue Funktionen als eigenständige Funktionsblöcke oder Erweiterungen (Add-Ons) gegen Entgelt am Markt und dem Kunden anzubieten. Updates und Upgrades dürfen die Änderung von Abläufen in der Software bewirken. In begründeten Fällen dürfen Funktionen entfernt werden, die nach Ansicht von aktivKONZEPTE im Kundenkreis wenig genutzt werden, oder die mit der Fortentwicklung technisch nicht vereinbar sind.
  5. Die Beseitigung von Störungen und Schäden, die aufgrund unsachgemäßer Behandlung seitens des Kunden, Einwirkungen Dritter oder sonstiger äußerer Einwirkungen zustande gekommen sind, ist nicht Gegenstand der Service- und Supportleistungen.

VI. Mitwirkungspflichten des Kunden

  1. Der Kunde hat sich vor Vertragsschluss über den Vertragsgegenstand, seine Leistungen und seine Verwendbarkeit für den Kunden informiert.
  2. Der Kunde wird das Formblatt zur Erstellung der aleaMEMBER App unverzüglich nach Bereitstellung durch aktivKONZEPTE, sofern nichts Anderes vereinbart jedenfalls aber 2 Wochen vor dem Einrichtungstermin, aktivKONZEPTE vollständig ausgefüllt zur Verfügung stellen.
  3. Der Kunde ist verpflichtet, die in den Systemvoraussetzungen genannte IT-Systemumgebung vor dem Erstinstallationstermin bereitzustellen und während der Laufzeit des Vertrages die am Tage der Einrichtung vorhandene IT-Systemumgebung auf seine Kosten zu warten sowie unverändert aufrecht zu erhalten. Insbesondere muss die vom Kunden geschuldete Internetverbindung eine Kommunikation der aleaDATABASE mit dem aktivKONZEPTE-IT-System erlauben.
  4. Vor dem Erstinstallationstermin schafft der Kunde die Voraussetzungen gemäß den von aktivKONZEPTE bereitgestellten Installationsvoraussetzungen. Am Tag der Installation hält der Kunde alle notwendigen Benutzerdaten und Passwörter zu seinen IT-Systemen bereit.
  5. Für die Einrichtung und Schulung wird der Kunde die Räumlichkeiten zur Verfügung zu stellen.
  6. Für die Nutzer der aleaTRAINER App sowie der aleaMEMBER App stellt der Kunde sein schnelles WLAN über die gesamte Vertragslaufzeit zur Verfügung. Der Zugriff von außen der aleaMEMBER App auf die aleaDATABASE muss gewährleistet werden und benötigt eine hohe Internetgeschwindigkeit, da ansonsten keine Funktionalität gegeben ist.
  7. Der Kunde soll Programmfehler nachvollziehbar und umfassend beschreiben. Er soll den Wortlaut auftretender Fehlermeldungen angeben und wenn möglich Screenshot an aktivKONZEPTE übermitteln. Der Kunde stellt Beobachtungen an, unter welchen Bedingungen Programmfehler auftreten und teilt diese aktivKONZEPTE mit.
  8. aktivKONZEPTE erhält bei Bedarf vom Kunden unverzüglich Zugriff auf die installierte Software sowie die aleaBoxen mittels üblicher Fernwartungstools.
  9. Der Kunde hat Gerichtsvollzieher, Insolvenzverwalter und sonstige Dritte, die Software und/oder Hardware im Eigentum von aktivKONZEPTE pfänden oder mitnehmen wollen, auf das Eigentum von aktivKONZEPTE hinzuweisen.
  10. Der Kunde ist für die Datensicherung und –rücksicherung mindestens derjenigen Daten verantwortlich, die aktivKONZEPTE ihm benennt, solange er keinen Vertrag über aleaBackup unterhält. Hierzu hat er ein dem Stand der Technik entsprechendes Datensicherungskonzept zu unterhalten, mindestens muss täglich eine Sicherung auf lokale Festplatten und wöchentlich eine Sicherung auf zugriffsgeschützte (passwortgeschützt) externe Medien erfolgen. Eine Hilfe bei der Rücksicherung von Daten gehört nur dann zur Leistungspflicht der aktivKONZEPTE, wenn die Notwendigkeit der Rücksicherung von aktivKONZEPTE zu vertreten ist.

VII. Entgelte

  1. Die Entgelte regelt das Angebot.
  2. Mieten (monatliche Entgelte) sind ohne Abzug bis spätestens zum fünften Kalendertag eines Monats im Voraus durch Bankeinzug oder Überweisung zu entrichten. aktivKONZEPTE ist nicht mehr zum Bankeinzug verpflichtet, wenn der Bankeinzug einmalig aus vom Kunden zu vertretenden Gründen, insbesondere mangelhafter Kontodeckung, scheitert. Der Kunde hat dann stets selbst für fristgerechte Überweisung zu sorgen, nachdem aktivKONZEPTE den Kunden über den gescheiterten Bankeinzug informiert hat.
  3. Die Entgelte sind über die Mindestvertragslaufzeit fest vereinbart. aktivKONZEPTE ist berechtigt, durch Ankündigung mindestens 3 Monate vor Ende einer Laufzeit, die Entgelte angemessen für die nächste Laufzeit zu erhöhen. Dem Kunden steht das Recht zur Nutzung seines Rechts zur ordentlichen Kündigung zum Laufzeitende zu.
  4. Die aleaMEMBER App wird stets kostenfrei in den App Stores zur Verfügung gestellt. Der Kunde ist nicht berechtigt von aktivKONZEPTE den Verkauf oder die Vermietung der App oder die Integration von in-App-Käufen zu verlangen.
  5. Arbeiten von aktivKONZEPTE, die entgegen den Mitwirkungspflichten des Kunden wegen Änderungen in den vom Kunden bereitzustellenden Systemen erforderlich sind, werden von aktivKONZEPTE nach Aufwand zu den üblichen Vergütungssätzen von aktivKONZEPTE berechnet.

VIII. Leistungsverweigerungsrechte

1 aktivKONZEPTE ist berechtigt, die Leistung dergestalt zu verweigern, dass die aleaDATABASE, die aleaTRAINER App, die aleaDevices, die aleaBox und/oder die Support-Leistungen nicht mehr für den Kunden zur Verfügung stehen, wenn

  • der Kunde für zwei aufeinander folgende Termine mit der Entrichtung der Miete oder eines nicht unerheblichen Teils der Miete in Verzug ist oder
  • in einem Zeitraum, der sich über mehr als zwei Termine erstreckt, mit der Entrichtung der Miete in Höhe eines Betrages in Verzug ist, der die Miete für zwei Monate erreicht oder
  • die Leistungsverweigerung (Abschaltung) in einer ersten Mahnung wegen Nichtleistung eines Monatsentgelts angedroht wurde und gleichwohl der Kunde mit einem weiteren Monatsentgelt in Verzug gerät.

2 aktivKONZEPTE ist berechtigt, die Leistungsverweigerung auch durch Mitteilung in der aleaDATABASE, der aleaMEMBER App oder der aleaTRAINER App anzudrohen.

IX. Urheberrechte, Markenrechte, Vervielfältigungs- und Nutzungsrechte

  1. Der Kunde räumt aktivKONZEPTE kostenfrei an den vom Kunden zum Zwecke der Individualisierung der alea MEMBER App übermittelten Namen, Firmen, Logos, Zeichnungen, Texten, Bildern, Lichtbildern, und anderen kennzeichen-, design, marken- oder urheberrechtlich geschützten Werken, einfache, übertragbare, unterlizenzierbare, räumlich unbeschränkte, zeitlich auf die Dauer des Vertrages zuzüglich einem Monat, beschränkte Rechte ein, die für die Individualisierung der alea MEMBER App sowie deren Bereitstellung in den App Stores sowie die Nutzung durch beliebige Dritte, erforderlich sind, insbesondere die Rechte zur Vervielfältigung, Bearbeitung, Kombination mit anderen Elementen, Verbreitung und öffentlichen Zugänglichmachung an beliebige Dritte. aktivKONZEPTE ist zum Rückruf nach Ende des Vertrages nicht verpflichtet. Der Kunde garantiert zur vorstehenden Rechteeinräumung berechtigt zu sein. Der Kunde garantiert weiterhin bei Abbildung natürlicher Personen deren Einwilligung.
  2. Der Kunde erhält ein einfaches, nicht-übertragbares, räumlich auf den im Angebot angegebenen Installationsort oder, soweit ein Installationsort nicht definiert ist, auf den Sitz des Kunden beschränktes, zeitlich auf die Dauer des Vertrages beschränktes Vervielfältigungs- und Nutzungsrecht an der aleaDATABASE beschränkt auf die Installation und Nutzung auf einem Server und einem Backup-Server, sowie der Vervielfältigung zu Datensicherungszwecken. Der Backup-Server darf nur genutzt werden, wenn der Server ausgefallen ist.
  3. Der Kunde erhält einfache, nicht-übertragbare, räumlich auf den im Angebot definierten Sitz des Kunden beschränkte, zeitlich auf die Dauer des Vertrages beschränkte Vervielfältigungsrechte an der aleaTRAINER App und/oder der aleaTRAINER Station. Die gleichzeitige Anzahl von Nutzungen der Vervielfältigungsstücke (Installationen) ist auf diejenige Anzahl beschränkt, die im Angebot vorgesehen ist (Concurrent User Lizenz).
  4. Der Kunde erhält keine Vervielfältigungsrechte an derjenigen Software, mit der die von aktivKONZEPTE vermietete Hardware betrieben wird. Die Nutzung ist ausschließlich auf der von aktivKONZEPTE vermieteten Hardware zulässig.
  5. Der Kunde ist nicht berechtigt, Software oder Teile von Software zu dekompilieren, extrahieren, zu bearbeiten, mit anderer Software außer Betriebssystemen zu kombinieren, öffentlich zugänglich zu machen, öffentlich wiederzugeben oder anderweitig zu verbreiten, es sei denn, das Urheberrecht erlaubt dies in zwingenden Vorschriften.
  6. Der Kunde darf Firma, Kennzeichen, Logos der aktivKONZEPTE sowie Darstellungen der Software-Programme einschließlich der Apps, insbesondere der alea MEMBER App nur mit Zustimmung der aktivKONZEPTE an Dritte verbreiten oder öffentlich zugänglich machen. Begründeten Anträgen zur Einwilligung wird aktivKONZEPTE nur im Einzelfall widersprechen.
  7. Die Einräumung von Rechten an die Nutzer der aleaMEMBER App besorgt aktivKONZEPTE unmittelbar.

X. Aktualisierungen und Erweiterungen während der Laufzeit

  1. Für sämtliche zukünftigen kostenfreien Aktualisierungen sowie für funktional identische Erweiterungen um zusätzliche Softwarenutzungsrechte oder Hardwaregegenstände gelten die vorliegenden Bedingungen des Vertrages, soweit nichts Anderes vereinbart wird.

XI. Mitteilungen von aktivKONZEPTE

  1. aktivKONZEPTE ist berechtigt, Mitteilungen an den Kunden auch mittels Einblendung in der der aleaTRAINER App oder der aleaTrainer Station durchzuführen und den Zeitpunkt der Darstellung einer Einblendung an aktivKONZEPTE zu übertragen sowie dies über die Vertragslaufzeit zu speichern.
  2. Der Kunde trägt Sorge, dass die Inhalte der Einblendungen an die für den Vertrag verantwortliche Person beim Kunden weitergegeben wird.
  3. aktivKONZEPTE ist weiterhin berechtigt, die Nutzer der aleaMEMBER App in angemessener Weise auf Leistungseinschränkungen oder die Nichtnutzbarkeit von Leistungen einschließlich der Gründe hinzuweisen, wenn die Ursache hierfür im Verantwortungsbereich des Kunden liegt oder wenn aktivKONZEPTE ein Leistungsverweigerungsrecht ausübt.

XII. Weitervermietung und Weitergabe

  1. Die Untervermietung und Weitergabe ist ausgeschlossen, soweit nicht im Einzelfall aktivKONZEPTE eine Erlaubnis auf Anfrage schriftlich durch die Geschäftsführung erteilt.

XIII. Gewährleistung

  1. Leistungs- und Erfüllungsort für Gewährleistungsansprüche des Kunden ist der Sitz von aktivKONZEPTE, soweit nichts Anderes im Angebot vereinbart ist. Der Kunde hat die Möglichkeit ein Angebot bei aktivKONZEPTE anzufragen, zu welchem erhöhten Mietentgelt er die Software- und Hardwareleistungen nebst Gewährleistung unter Geltung eines Leistungs- und Erfüllungsortes am Wunschort des Kunden erhalten kann. Nimmt der Kunde ein solches Angebot an, gilt der nachfolgenden Absatz 2. nicht.
  2. Zur Feststellung, Geltendmachung und Abwicklung von Gewährleistungsansprüchen meldet sich der Kunde telefonisch bei der Support-Hotline. Er wirkt an der Fehleranalyse mit. Kann der Mangel nicht durch telefonische Handlungsanweisungen oder durch Lieferung eines Updates/Upgrades behoben werden, wird der Kunde unter telefonischer Anleitung die Hardware abbauen, gemäß den Bedingungen des von ihm gewählten Paketdienstes sorgfältig verpacken und an aktivKONZEPTE mittels Paketdienst versenden. Nach Erhalt prüft aktivKONZEPTE die Hardware und übersendet dem Kunden nach seiner Wahl reparierte, aufgearbeitete oder neue Hardware mittels Paketdienst. Nach Erhalt meldet sich der Kunde bei der aktivKONZEPTE-Support-Hotline und installiert die Hardware gemäß den telefonischen Vorgaben. Die eventuell erforderliche Konfiguration erfolgt nach Wahl von aktivKONZEPTE telefonisch oder mittels Fernwartung.
  3. Software sowie auf Software basierende Hardwareprodukte können im Hinblick auf die Komplexität mit vertretbarem Aufwand zu den vertragsgegenständlichen Konditionen nicht fehlerfrei erstellt werden. Fehler können zudem nur einmalig auftreten. aktivKONZEPTE kann nur solche Funktionsstörungen und Programmfehler beseitigen, die rekonstruierbar sind.
  4. Hat die Fehlerbeseitigung durch Aktualisierung von Apps zu erfolgen, ist aktivKONZEPTE von der Freigabe von Updates durch den App-Store-Anbieter abhängig. Die Freigabe von Aktualisierungen erfolgt zeitweise nicht oder nur mit erheblichen Verzögerungen. aktivKONZEPTE hat seine Gewährleistungspflichten erfüllt, wenn ein entsprechendes Update zur Freigabe und Veröffentlichung an die App-Store-Anbieter eingereicht wurde.
  5. Ein Gewährleistungsfall liegt nicht vor, wenn Hardwarekomponenten mutwillig zerstört oder unsachgemäß verwendet wurden.

XIV. Haftung

  1. aktivKONZEPTE haftet bei von ihr oder ihren Erfüllungsgehilfen verschuldeter Verletzung vertragswesentlicher Pflichten. Eine vertragswesentliche Pflicht ist eine Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung die andere Partei regelmäßig vertrauen darf. Im Übrigen haftet aktivKONZEPTE gleich aus welchem Rechtsgrund nur, soweit ihr oder ihrem Erfüllungsgehilfen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt. Unberührt hiervon bleibt die Haftung wegen Verzugs, für Ansprüche aus dem Produkthaftungsgesetz, sonstigen zwingenden gesetzlichen Vorschriften sowie die Haftung für Schäden aus einer Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.
  2. Die Haftung für leicht fahrlässige Verletzung einer vertragswesentlichen Pflicht ist der Höhe nach beschränkt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden.
  3. Die vorstehenden Haftungsbestimmungen gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter, Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen von aktivKONZEPTE.
  4. Die Haftung nach § 536a Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) ist ausgeschlossen.

XV. Datenschutz

  1. Die Parteien schließen eine gesonderte Vereinbarung zur Einhaltung der datenschutzrechtlichen Vorgaben.
  2. Der Kunde verpflichtet sich alle datenschutzrechtlich erforderlichen Belehrungen seiner Mitarbeiter, Nutzer und Kunden vor Erhebung von Daten mit dem alea-System durchzuführen.

XVI. Vertragslaufzeit

  1. Die Vertragslaufzeit beginnt am Tage des ersten vereinbarten Einrichtungstermins. Die erste Vertragslaufzeit beträgt 36 Monate, soweit im Angebot nichts Anderes vereinbart ist. Sie verlängert sich um jeweils 12 Monate, wenn der Vertrag nicht 3 Monate vor seinem Ablauf durch die jeweiligen Geschäftsführer der Parteien gekündigt wird.
  2. Es besteht während der Vertragslaufzeit das Recht zur außerordentlichen Kündigung in den gesetzlich vorgesehenen Fällen. aktivKONZEPTE ist insbesondere zur außerordentlichen Kündigung berechtigt aber nicht verpflichtet, wenn sich der Kunde mit der Zahlung von zwei Monatsentgelten im Verzug befindet. aktivKONZEPTE ist insbesondere berechtigt, zunächst durch Sperrung den Kunden an seine Leistungspflichten zu erinnern.

XVII. Folgen der Vertragsbeendigung

  1. Der Kunde hat zum Zeitpunkt der Vertragsbeendigung sämtliche vertragsgegenständliche Software und Apps zu löschen und die Hardware (sofern nicht käuflich erworben) herauszugeben.
  2. Die Hardwareherausgabe hat bei durch den Kunden durch fachgerechten Abbau durch den Kunden und vollständige Übersendung aller Teile an aktivKONZEPTE auf Kosten des Kunden zu erfolgen. Kündigt aktivKONZEPTE steht es aktivKONZEPTE frei, ob die Hardware von aktivKONZEPTE oder einen beauftragten Dritten abgeholt wird oder der Kunde die Hardware entsorgen.
  3. Eine Nutzungsmöglichkeit nach Vertragsende besteht nicht. Die aleaMEMBER App wird unverzüglich aus den App Stores entfernt.
  4. Der Kunde wird sich rechtzeitig vor Vertragsende etwaig vom Kunden noch benötigte und in der aleaDATABASE gespeicherte Daten mit der integrierten Export-Funktion sichern. Kündigt aktivKONZEPTE nach vorheriger Sperrung, ermöglicht aktivKONZEPTE die Nutzung der Export-Funktion bis maximal 2 Wochen nach Vertragsbeendigung.

XVIII. Schlussbestimmungen

  1. Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
  2. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist Saarbrücken.
  3. Zu Änderungen des Vertrages sind nur durch die Geschäftsführer der aktivKONZEPTE sowie auf Seiten des Kunden der Inhaber, oder soweit existent, der Geschäftsführer des Kunden berechtigt.
  4. Sollten Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchsetzbar sein oder werden, berührt dies nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen dieses Vertrages. Die Parteien verpflichten sich, die unwirksame oder undurchsetzbare Bestimmung gemeinsam durch eine wirksame zu ersetzen, die der unwirksamen oder undurchsetzbaren so nahe wie möglich kommt. Dasselbe gilt für etwaige Lücken in diesem Vertrag.

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